Ohne Selbstbeteiligung bei Feuer, Leitungswasser und Sturm · Mietausfall bis 36 Monate · Denkmal ohne Mehrpreis
Viele Versicherer scheuen Baudenkmäler, verlangen einen Zuschlag oder lehnen aufwendige Objekte ganz ab. Hier ist Denkmalschutz regulär eingeschlossen (versichert bei der R+V) — ohne Mehrpreis und mit bis zu 2,5 Mio. € allein für behördliche Auflagen beim Wiederaufbau. Beitrag in 2 Minuten, ohne Kontaktdaten.
4,97 von 5 · 133 Bewertungen auf ProvenExpert · Seit 2002 in der VersicherungsbrancheSeit 2002 in der Branche
Gründerzeit, Jugendstil & Co.: massive Baudenkmäler (Bauartklasse I/II) sind ohne Sondervereinbarung versicherbar.
Beim Wiederaufbau eines Baudenkmals bestimmt die Denkmalbehörde mit: originalgetreue Fassade, historische Materialien, traditionelle Handwerkstechniken. Das kann schnell sechs- bis siebenstellig kosten — wenn es nicht versichert ist.
Mehrkosten, die durch Auflagen der Denkmalbehörde beim Wiederaufbau entstehen, sind bedingungsgemäß bis 2,5 Mio. € mitversichert — allein für diesen Zweck. Ein anderer großer Anbieter deckelt diese Mehrkosten bei 1,0 Mio. € und bedient aus derselben Summe noch weitere Positionen. Genau hier entscheidet sich im Schadenfall, ob die Deckung reicht.
Denkmalgeschützte Gebäude in massiver Bauweise sind regulär mitversichert — keine Sondervereinbarung, kein Mehrpreis, keine Einzelfall-Zitterpartie. Der Beitrag richtet sich nach Wohnfläche, Baujahr und Bauart, nicht nach dem Denkmalstatus.
Mietausfall bis 36 Monate (auch nach schadenbedingtem Auszug), Vandalismus einschließlich Graffiti mitversichert — ohne Höchstsumme, 250 € Selbstbehalt; bei historischen Fassaden ein teurer Posten —, unbemerkter Todesfall eines Mieters bis 10.000 € — Leistungen, die Standardpolicen nicht kennen.
Wir haben unser Konzept gegen die aktuellen Vertragsgrundlagen und Antragsunterlagen eines anderen großen Anbieters im Mehrfamilienhaus-Geschäft gelegt. Drei Unterschiede, die erst im Schadenfall sichtbar werden:
Vergleich anhand der uns vorliegenden Vertragsgrundlagen (Stand 11/2025) und Antragsunterlagen (Stand 09/2026) eines anderen großen Anbieters im Mehrfamilienhaus-Geschäft; geprüft 09/2026. Wir nennen den Anbieter bewusst nicht — maßgeblich ist ohnehin, was in Ihrem Vertrag steht. Prüfen Sie Ihre Police auf die Position „Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen“ und darauf, ob deren Höchstsumme mit anderen Mehrkostenarten geteilt wird. Wenn Sie mögen, sehen wir sie gemeinsam durch. Als unabhängiger Makler vermitteln wir auch andere Konzepte — bei Baudenkmälern empfehlen wir dieses, weil die Deckung im Schadenfall den Unterschied macht.
Ehrlichkeit vorab: Ob 2,5 Mio. € für die Auflagen-Mehrkosten Ihres Objekts ausreichen, hängt von Größe und denkmalfachlichem Aufwand ab — das beurteilt ein Architekt oder Bausachverständiger, nicht der Versicherungsmakler. Größere Baudenkmäler berechnen wir deshalb nicht online, sondern besprechen sie individuell mit Ihnen. Der Rechner erkennt das automatisch.
Ohne Kontaktdaten berechnen — die brauchen wir erst, wenn Sie ein Angebot möchten.
Bei uns nicht. Denkmalgeschützte Gebäude in massiver Bauweise (Bauartklasse I/II) sind im Konzept regulär eingeschlossen — der Beitrag richtet sich nach Wohnfläche und Gebäudealter, nicht nach dem Denkmalstatus. Das ist keine Selbstverständlichkeit: Im Antrag eines anderen großen Anbieters steht für Denkmalschutz eine eigene Zuschlagsposition. Fragen Sie bei einem Vergleichsangebot also ausdrücklich nach, ob der genannte Beitrag den Denkmalstatus schon enthält.
Nach einem schweren Schaden entscheidet die Denkmalbehörde über den Wiederaufbau mit: originalgetreue Fassadenrekonstruktion, historische Materialien (z. B. Stuck, Naturschiefer), traditionelle Handwerkstechniken. Diese Mehrkosten gegenüber einem Standard-Neubau übernimmt der Tarif bedingungsgemäß bis 2,5 Mio. € — allein für diesen Zweck. Achten Sie beim Vergleich darauf, wie hoch die Höchstsumme ist und ob aus ihr zusätzlich Preissteigerungen nach dem Schaden und Technologiefortschritt bezahlt werden — bei einem anderen großen Anbieter sind es 1,0 Mio. € für alle drei Positionen zusammen.
Bei sehr großen Baudenkmälern können allein die Auflagen-Mehrkosten die 2,5-Mio.-Grenze übersteigen. Größere Denkmal-Objekte besprechen wir deshalb vor dem Antrag mit Ihnen: ob die Deckung ausreicht oder eine Kostenschätzung durch einen Architekten empfehlenswert ist — Unterversicherung wäre am Ende teurer als jede Prämienersparnis. Zur Einordnung: 2,5 Mio. € allein für diesen Zweck ist ein hoher Wert; prüfen Sie beim Vergleich, was Ihr jetziger Vertrag dafür vorsieht. Wichtig: geprüft heißt bei uns nicht abgelehnt. Ein anderer großer Anbieter schließt Objekte mit hohem denkmalfachlichem Mehraufwand von vornherein aus; wir suchen stattdessen eine Lösung und sagen Ihnen offen, wenn wir keine finden.
Sehr schnell: Ab Eingang des Antrags besteht ein Monat vorläufiger Versicherungsschutz, noch bevor die Police ausgestellt ist. Gerade nach Erbfall oder Kauf — wenn alte Verträge unklar sind — ist das der sicherste Weg, keine Deckungslücke zu riskieren.
An drei Stellen im Bedingungswerk. Erstens: Gibt es überhaupt eine Position für Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen? Zweitens: Wie hoch ist die Höchstsumme dafür — und teilt sie sich diese Summe mit Preissteigerungen nach dem Schaden und mit Technologiefortschritt? Drittens: Steht im Versicherungsschein ein Zuschlag für den Denkmalstatus? Wenn Sie mögen, sehen wir Ihre Police gemeinsam durch — das geht am Telefon in einer Viertelstunde. Ein gesondertes Honorar wird dafür nicht erhoben.
Ja, unbedingt. Alte Leitungen ohne Vorschäden sind bei Baudenkmälern der Normalfall und kein Ausschlussgrund; entscheidend ist ein gepflegter Gesamtzustand. Im Rechner fragen wir nach einer Kernsanierung der letzten 20 Jahre — die zählt nur, wenn Zu- und Abwasserleitungen, Elektrik, Heizung und Dach jeweils vollständig erneuert wurden. Sind Sie unsicher, wählen Sie „Nein“; das ist kein Nachteil für die Annahme. Die Rechnungen einer Sanierung sollten Sie idealerweise aufbewahren — sie sind der Nachweis für die Einstufung. Ein voreiliges „Ja“ dagegen kann im Schadenfall teuer werden: Platzt ein altes Rohr, erkennt jeder Sachverständige an Material und Zustand, dass es Jahrzehnte alt ist — und dann steht eine falsche Angabe im Antrag. Gab es in den letzten drei Jahren Vorschäden, prüfen wir das Objekt vorab — oft ist es dennoch versicherbar.
Das Konzept: ein Vermieter-Spezialkonzept, das ein Konzeptgeber exklusiv mit der R+V für vermietete Wohngebäude entwickelt hat und das wir als Partnermakler anbieten — seit Jahren am Markt bewährt. Risikoträger ist die R+V Allgemeine Versicherung AG — einer der größten Versicherer Deutschlands. Künftige Bedingungsverbesserungen gelten automatisch (Innovationsgarantie).
Ihre Betreuung: Thomas Ebeling, Ebeling Consulting · In der Versicherungsbranche seit 2002, Versicherungskaufmann seit 2005, eigener Maklerbetrieb seit 2009 · Unabhängiger Versicherungsmakler (§ 34d GewO) & Vermittler von Finanzierungen. Für vermietete Mehrfamilienhäuser arbeiten wir mit einem ausgewählten Konzept (Risikoträger R+V) und prüfen bei Bedarf weitere Partnertarife — die Auswahlgrundlage nennen wir Ihnen im Angebot. Als Makler stehen wir vertraglich auf Ihrer Seite — nicht auf der des Versicherers: Beratung, Vertragspflege und Begleitung im Schadenfall inklusive. Im Schadenfall haben Sie mich am Telefon, nicht eine Hotline.